Rechtsprechung
LAG Berlin, 16.11.1987 - 9 Sa 78/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zugang; Arbeitsvertrag; Kündigung; Urlaub; Einschreiben; Empfangsbote
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BB 1988, 484
- DB 1988, 1070
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 1148/78
Aarbeitsvertragliche Verpflichtung zur unaufgeforderten Mitteilung der …
Auszug aus LAG Berlin, 16.11.1987 - 9 Sa 78/87
Auch während dem Arbeitgeber bekannter Urlaubsabwesenheit kann dem Arbeitnehmer durch eingeschriebenen Brief, den ein Ersatzempfänger entgegennimmt, wirksam gekündigt werden (entgegen BAG vom 16.12.1980, 7 AZR 1148/78 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB = EzA Nr. 10 zu § 130 BGB = BB 1981, 1030).Das Landesarbeitsgericht hat das Rechtsmittel der Revision zugelassen, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, da es hinsichtlich des Zugangsbegriffes einer Kündigungserklärung während urlaubsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers von seinem Wohnort und von der Rechtsprechung des Siebenten Senats des Bundesarbeitsgerichts in einer Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 7 AZR 1148/78 - abweicht.
- BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 31/78
Zuziehung von Gewerkschaftsbeauftragten bei Sitzungen des Wirtschaftsausschusses
Auszug aus LAG Berlin, 16.11.1987 - 9 Sa 78/87
Auch während dem Arbeitgeber bekannter Urlaubsabwesenheit kann dem Arbeitnehmer durch eingeschriebenen Brief, den ein Ersatzempfänger entgegennimmt, wirksam gekündigt werden (entgegen BAG vom 16.12.1980, 7 AZR 1148/78 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB = EzA Nr. 10 zu § 130 BGB = BB 1981, 1030).Demgegenüber will der Siebente Senat des BAG in einer Entscheidung vom 16.12.1980 (BB 1981, 1030 = DB 1981, 999 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB) auf eine stark individualisierende, die besondere Situation des Erklärungsempfängers berücksichtigende Betrachtungsweise abstellen und einen Zugang erst dann annehmen, wenn der Erklärende die Kenntnisnahme des Erklärungsempfängers berechtigter-weise erwarten konnte.
- LAG Berlin, 19.01.1987 - 9 Ta 14/86
Kündigungsschutzklage; Zulässigkeit; Nachträglich; Frist; Klageerhebung
Auszug aus LAG Berlin, 16.11.1987 - 9 Sa 78/87
Das dagegen beim Landesarbeitsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 9 Ta 14/86 eingelegte Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde hatte keinen Erfolg. - BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82
Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten
Auszug aus LAG Berlin, 16.11.1987 - 9 Sa 78/87
Danach ist es für den Zugang unerheblich, wann der Empfänger die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat und ob er daran durch besondere Umstände etwa durch Urlaub gehindert war (BAG NZA 1984, 31). - LAG Berlin, 05.09.1977 - 9 Sa 13/77
Auszug aus LAG Berlin, 16.11.1987 - 9 Sa 78/87
Zu Recht hat auch das Arbeitsgericht die Feststellungsklage als unbegründet abgewiesen; denn bei der nach § 4 KSchG zu beachtenden Frist zur Klageerhebung handelt es sich nicht um eine prozessuale, sondern um eine Ausschlußfrist des materiellen Rechts (vgl. etwa LAG Berlin vom 5.9.1977, DB 1978, 591 m.w.N.).